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Ratgeber · Steuern

Hausmeisterkosten von der Steuer absetzen (§ 35a EStG).

Mieter und selbst nutzende Eigentümer können einen Teil der Hausmeister-, Reinigungs- und Winterdienstkosten direkt von ihrer Steuer abziehen. So funktioniert es.

Stand: Oktober 2026 · Lesezeit ca. 4 Minuten

Das Prinzip

Nach § 35a Einkommensteuergesetz mindern bestimmte Arbeitskosten im Haushalt direkt die Einkommensteuer – nicht nur das zu versteuernde Einkommen. Es gibt zwei Töpfe:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € Steuerermäßigung im Jahr. Dazu zählen Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege und Winterdienst.
  • Handwerkerleistungen: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € Steuerermäßigung im Jahr. Dazu zählen Reparaturen und Instandhaltung, zum Beispiel am Treppenhaus oder an der Haustür.

Nur die Arbeitskosten zählen

Begünstigt sind Arbeitslohn, Fahrtkosten und Maschinenkosten – jeweils inklusive Umsatzsteuer. Materialkosten zählen nicht. Deshalb muss der Lohnanteil auf der Rechnung gesondert ausgewiesen sein. Außerdem muss die Rechnung unbar bezahlt worden sein, also per Überweisung.

Auf unseren Rechnungen weisen wir den Lohnanteil nach § 35a EStG immer gesondert aus – so kann die Hausverwaltung ihn direkt in die Abrechnung übernehmen.

Auch Mieter profitieren

Mieter können die Steuerermäßigung für ihren Anteil an den Nebenkosten nutzen. Voraussetzung ist, dass die Nebenkostenabrechnung oder eine gesonderte Bescheinigung des Vermieters die begünstigten Arbeitskosten ausweist. Der Bundesfinanzhof hat das ausdrücklich bestätigt.

Eigentümer in einer WEG erhalten die Angaben in der Regel mit der Jahresabrechnung oder als Bescheinigung der Verwaltung.

Auch der Winterdienst auf dem öffentlichen Gehweg

Lange war umstritten, ob der Winterdienst auf dem öffentlichen Gehweg vor dem Haus begünstigt ist. Der Bundesfinanzhof hat entschieden: ja, wenn die Leistung in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt erbracht wird. Die Finanzverwaltung erkennt das inzwischen an.

Und Vermieter?

Für vermietete Wohnungen gilt § 35a nicht. Vermieter setzen die Kosten stattdessen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung ab – bzw. legen sie, soweit umlagefähig, auf die Mieter um.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung. Höchstbeträge und Voraussetzungen können sich ändern – bitte prüfen Sie den aktuellen Stand mit Ihrer Steuerberatung.

Häufige Fragen.

Wo trage ich die Kosten in der Steuererklärung ein?

In der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ der Einkommensteuererklärung – getrennt nach haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.

Brauche ich die Rechnung des Hausmeisterservice?

Als Mieter oder WEG-Eigentümer reicht in der Regel die Nebenkosten- bzw. Jahresabrechnung oder eine Bescheinigung, aus der die begünstigten Arbeitskosten hervorgehen. Heben Sie diese Unterlagen auf, falls das Finanzamt nachfragt.

Zählt die Gartenpflege auch dazu?

Ja. Gartenpflege auf dem Grundstück ist eine haushaltsnahe Dienstleistung. Das Neuanlegen eines Gartens gilt dagegen als Handwerkerleistung.

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